Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein
Produkte und Dienstleistungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muss er unser Angebot ablehnen.

Paragraphen 1-9:

1. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche Vereinbarungen sind – Vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung – unwirksam.

2. Versand
Die Beföderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert.

3a. Die Gewährleistungsbestimmungen für alle Produkte
Die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Endverbraucher beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von byte-hit durchzuführen sind, werden gemäß den jeweiligen Reparaturpauschalen berechnet. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich eine entsprechende Rechnung oder Kopie für den Artikel vorzuweisen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muss frei angeliefert werden. Die Fa. byte-hit hat grundsätzlich dreimaliges Nachbesserungsrecht bei der jeweils gelieferten Ware. Erst nach vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde Recht auf Wandlung oder Minderung. Für  zurückgesendete Datenträger und Massenspeicher übernimmt die Fa. byte-hit keinerlei Haftung für darauf enthaltene Software/Daten.

3b. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

4. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstöungen – gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder in Bar ohne Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 14Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.

6. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderung auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der Käufer ist zur Warenveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer jetzt schon die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller H&oumhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehöender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in H&oumhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehöigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer des Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehöenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verköperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und pers&oumnliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit, ?CPU? zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.

7. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Fa. byte-hit macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software bearbeitete oder umgestaltete Fassung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Runkel. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Runkel als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

9. Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.